Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Ziel: (MWBO 2015, S.177)
Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des
Weiterbildungskurses
Voraussetzungen:
- Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Naturheilverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
oder anteilig ersetzbar durch
80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
Inhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- balneo-, klimatherapeutischen und verwandten Maßnahmen
- bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen
- der Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
- den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
- der Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
- der Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
- physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
- den ausleitenden und umstimmenden Verfahren
- Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie