Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren

Ziel: (MWBO 2015, S.177)
Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des
Weiterbildungskurses

Voraussetzungen:

  • Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:
3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Naturheilverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
oder anteilig ersetzbar durch
80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren

Inhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • balneo-, klimatherapeutischen und verwandten Maßnahmen
  • bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen
  • der Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
  • den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
  • der Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
  • der Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
  • physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
  • den ausleitenden und umstimmenden Verfahren
  • Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie